§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Podologie Praxis Hendi gelten ausschließlich für
die Rechtsgeschäfte mit meinen Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche
Individualvereinbarung möglich. Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor.
Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben und beziehen sich auf die
Behandlung nach BGB §611 und sind somit nach BGB §614 zu entrichten. Preisänderungen werden
mindestens 30 Tage vor Änderung angekündigt. Maßgeblich für die Geltendmachung von
Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die
vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind
damit gültig. Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis
vorhanden, außerdem sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
Podologie Praxis Hendi
einsehbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages.
§ 2 Terminabsage
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß BGB §611 und
ein Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und
Preisliste zustande.
Terminvereinbarungen können per Email, per Kontaktformular oder per Telefon
vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse
der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Bei einer Verspätung über
die Toleranz von 10 Minuten hinaus hat der Patient kein Anrecht mehr auf eine volle Behandlung.
In diesem Fall wird das Notwendigste in der verbliebenen Zeit behandelt. Bei einem Mehraufwand
über die Therapiezeit hinaus kann dieses in Rechnung gestellt werden. Bei vereinbarten Terminen
sind Terminverzögerungen möglich. Die Behandlungszeit wird dadurch nicht beeinflusst. Für eine
vom Patienten gewünschte Verkürzung der Behandlung können keinerlei Vergünstigungen gewährt
werden. Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.
§ 3
Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Für Ihren Termin wird meine
Fachkompetenz bereitgestellt, die bei Ihrem Nichterscheinen trotzdem bezahlt werden möchte und meine
Fixkosten laufen ebenfalls weiter. Deshalb meine Bitte an Sie: Sollten Sie zum vereinbarten Termin
verhindert sein, so sagen Sie mindestens 48 Stunden vor dem Termin ab, sonst muss ich eine
Ausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Zeit laut Preisaushang nach BGB § 615 berechnen - in diesem
Fall der Behandlungspreis. Die Terminabsage kann persönlich vorgenommen werden, durch Anruf
oder E-Mail während und außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Für Kassenpatienten gilt gleiches wie
oben und nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der
Heilmittelverordnung abgegolten werden.
§ 4 Hausbesuche
Hausbesuche können nur durchgeführt werden, wenn
personelle und zeitliche Möglichkeiten vorhanden sind. Eine Verpflichtung seitens meiner Praxen zur
Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht. Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin
ohne vorherige Absage, wie in meinen AGB unter §3 festgehalten, nicht angetroffen, wird dies mit
einer Ausfallgebühr nach BGB § 614 berechnet.
§ 5 Behandlung
Die Behandlung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften und den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Behandlung erfolgt nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik. Die
Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung des Patienten. Der Patient ist verpflichtet, die
behandelnde Podologin über alle Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten und andere
gesundheitliche Beeinträchtigungen zu informieren. Bei einer nicht erfolgten Information über
gesundheitliche Beeinträchtigungen kann ich keine Haftung übernehmen.
§ 6 Anfertigung von
Nagelspangen
Werden zwischen den Patienten und der Praxisvereinbarungen über die Anfertigung einer Nagelspange getroffen, wird der vereinbarte Preis fällig, auch wenn sich der Patient im Nachhinein gegen die Anfertigung oder Abnahme entscheidet. Nagelspangen sind individuelle, medizinische Hilfsmittel und deshalb vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 7 Heilmittelverordnungen
Veraltete oder falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. Für die Richtigkeit und korrekte Ausstellung der Heilmittelverordnung hat der Patient Sorge zu tragen. Gerne können Sie ein Informationsblatt zur korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnung bei mir im Vorfeld erhalten. Damit ich Ihre Verordnung rechtzeitig prüfen kann, muss die Verordnung mindestens eine Woche vor Ihrem Termin in meiner Praxis vorliegen.
Hat der Patient bis zum Zeitpunkt des Termins keine Heilmittelverordnung vorgelegt oder per E-Mail zugesandt und bringt diese erst zum Termin mit, wird die Verordnung zunächst geprüft. Wird dabei festgestellt, dass die Heilmittelverordnung nicht korrekt ausgestellt ist, übernimmt der Patient die Behandlungskosten selbst.
In diesem Fall ist der Patient verpflichtet, die Behandlungskosten selbst zu begleichen. Verweigert der Patient die Zahlung, entstehen Ausfallgebühren, die gemäß § 252 und § 611 ff. BGB privat zu tragen sind.
Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§ 252 und § 611 ff. BGB), die privat beglichen werden muss.
§ 8 Produktverkauf
Ein Umtauschrecht bei geöffneten Produkten wird wegen der betrieblichen Sonderheiten nicht gewährt.
Druckschutze und speziell angefertigte podologische Hilfsmittel sind vom Umtausch generell
ausgeschlossen.
§ 9 Hygiene
In meiner Praxis arbeite ich immer nach den neusten Hygienebestimmungen des Robert-Koch-Institutes
und der Hygieneverordnung des Landes Niedersachsen.
§ 10 Datenschutz
Meine Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentationspflichtig und patientenbezogene Daten
müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert werden. Daher bitte ich Sie als Patienten,
Ihre für mich relevanten Daten mitzuteilen und ggf. zu aktualisieren. Zu Dokumentationszwecken werden
von Ihren Füßen Fotos gemacht. Der Patient ist verpflichtet Erkrankungen und insbesondere
Infektionskrankheiten vor der Behandlung unaufgefordert mitzuteilen. Ihre Daten werden von uns nicht an
unberechtigte Dritte weitergegeben.
§ 11 Mehrwertsteuer
Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei,
die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Podologe durchgeführt werden. Nach der Rechtsprechung des
EuGH und BFH sind Heilbehandlungen Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und,
soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden.
Heilberufliche Leistungen sind daher nur steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im
Vordergrund steht. Eine bloße Maßnahme zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. ein
Wellnessprogramm ist keine Heilbehandlung im Sinne der Befreiungsnorm, selbst wenn sie von Angehörigen
eines Heilberufs erbracht wird. Im Grenzbereich zwischen möglicher Heilbehandlung und Steigerung des
allgemeinen Wohlbefindens greift § 4 Nr. 14 UStG bei Maßnahmen ein, die aufgrund ärztlicher Indikation
nach ärztlicher Verordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass ich 19% MwSt, auf die Behandlung erheben muss, wenn ich keine medizinische
Indikation feststellen kann oder Sie kein Rezept vorlegen können.
§ 12 Haftungsausschluss
Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Praxis wird die Patienten im
Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des
Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten
anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren. Eine Behandlung in
der Podologie am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei
sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient
durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen
und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht
ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder
Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
Sollte es nach einer Behandlung zu Beschwerden kommen, bitte ich Sie, innerhalb von drei Tagen zu einer
kostenlosen Nachbehandlung zu erscheinen. Ab dem vierten Tag wird diese Behandlung in Rechnung gestellt
werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die
vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages.
§ 14 Gerichtsstand
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der
Podologie Praxis Hendi.
Hiba Hendi
staatlich geprüfte anerkannte Podologin.