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044 96 9219178
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich ab sofort Termine für podologische Behandlungen anbiete. Meine Praxis ist mit modernster Technik ausgestattet und ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung _ egal ob Sie mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen!
Meine Praxis rechnet als zugelassener Heilmittelerbringer mit Ihrer Krankenkasse ab - gesetzlich und privat versichert. Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (z.B. bei Diabetes, Nagelpilz, eingewachsenen Nägeln, etc.) von Ihrem Arzt, welche nicht älter als 28 Tage vor Behandlungsbeginn sein darf.
damit sie unbesorgt sein können, empfehle ich Ihnen ein Privatrezept vom Arzt zu besorgen. WICHTIG ist die Anzahl der Behandlungen. Ihr Artz kann ein Privatrezept für 10 Behandlungen aufschreiben; "Podologische Komplexbehandlung". Damit haben Sie ein ganzes Jahr Ruhe & Sicherheit, dass Sie immer zu uns kommen können, um sicht behandeln zu Lassen.
Auch Patienten OHNE Heilmittelverordnung begrüße ich in meiner Praxis — als Selbstzahler rechne ich die Behandlung direkt mit Ihnen direkt ab.
Ich freue mich darauf, Sie bald in meiner Praxis begrüßen zu dürfen!
Ja, es kann zu Verzögerungen kommen, das ist aber nicht der Regelfall. Notfälle oder Komplikationen sind nicht immer vorhersehbar. Bitte haben Sie daher Verständnis, sollte es einmal zu Wartezeiten kommen
Als rein therapeutische Praxis behandele ich medizinische Fälle. Ein medizinischer Fall liegt vor, wenn eine Podologische Behandlung vom Arzt oder Heilpraktiker indiziert ist
Ich übernehme die Versorgung von Heimpatienten - private Hausbesuche sind nicht möglich
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Termin abzusagen:
Wer früh mit der Fußgesundheit anfängt, kann bis ins hohe Alter seine Fußfunktion erhalten!
Gerne unterstütze ich Sie rund um das Thema Kinderfüße - vom Säugling bis zum Jugendlichen.
Ich berate Sie gerne!
Nicht alle Leistungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die podologische Behandlung wenn Schädigungen am Fuß vorliegen wie:
- Diabetes Fußsyndrom, eine Folgeerkrankung das Diabetes
- Nervenschädigungen, die als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie/Polyneuropathie
- Rückenmarksverletzungen, wie dem Querschnittssyndrom
- Nagelkorrekturspangen beim eingewachsenen Zehennagel und die damit notwendigen Leistungen
Besteht keine Befreiung, entstehen lediglich die Zuzahlungsgebühren Ihre Krankenkasse für die Verordnung zzgl. € 10,- Verordnungspauschale, vor Ort in Bar oder mit EC-Kartenzahlung zu begleichen.
Bitte zeigen Sie vor der Behandlung Ihren Befreiungsausweis!
Privatpatienten (blaues-, oder grünes Rezept) benötigen ebenfalls eine Verordnung von ihrem Arzt. Ich rechne die Leistungen mit Ihnen ab. Die Rechnung über die Behandlung können Sie Ihrer Versicherung einreichen. Beachten Sie dabei Ihren persönlichen Vertag mit der Krankenkasse.
Selbstverständlich sind auch Selbstzahler (ohne Rezept) herzlich willkommen. Ihre Behandlungskosten tragen Sie selber, vor Ort mit Bar- oder EC-Kartenzahlung.
Meine Praxis ist eine bei den Krankenkassen zugelassene Podologie Praxis.
Bitte vereinbaren Sie direkt nach Erhalt Ihrer Verordung einen Termin bei mir. Ihre Verordnung ist NUR 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung gültig.
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung über 3 oder 6 Behandlungen, alle 4-6 Wochen. Eine Terminierung für 6 Monate im Voraus bringt leider oft Verschiebungen mit sich. Damit der Erfolg Ihrer Therapie und die Linderung Ihrer Beschwerden gegeben ist, nehme ich auch Verordnungen für 3 Behandlungen an.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, das er für Sie entsprechend alle 3 Monate eine neue Verordnung ausstellt.
Für Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!
Ich arbeite nach dem Bestellprinzip. Ihr Termin ist immer verbindlich für Sie reserviert!
Sie können mich telefonisch oder per Email für einen Termin anfragen.
Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht -, ich werde mich schnellstmöglich zurück melden.
Meist befinde ich mich in einer Behandlung und kann daher nicht immer direkt antworten.
Nicht eingehaltene oder mindestens 48 Stunden vorher abgesagte Termine werden mit einer Ausfallgebühr nach BGB § 615 berechnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Internetseite oder im Aushang in der Praxis
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