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Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:00 - 14:30Uhr & 15:30 - 17:00Uhr

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Patienteninformation & Rund um Ihre Behandlung!

Was ist VOR der Behandlung zu beachten?

  • Sagen Sie mir, wenn Sie Schmerzen haben, damit ich Ihnen einen zeitnahen Termin geben kann!
  • Denken Sie an die Heilmittelverordnung oder das Privatrezept! Die Verordnung ist 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig!
  • Vorlage Ihrer Versichertenkarte (auch bei Selbstzahlern & Privatpatienten zwecks einfacher Datenerfassung)
  • Befreiungsausweis, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
  • Kommen Sie bitte mit gewaschenen Füßen - Gartenarbeit ohne Schuhwerk oder barfußlaufen vor der Behandlung ist nicht förderlich. Ihre Füße werden desinfiziert, es findet keine Fußwaschung statt
  • Nagellack vor dem Termin entfernen

Kommt es zu Wartezeiten trotz Termin?

Ja, es kann zu Verzögerungen kommen, das ist aber nicht der Regelfall. Notfälle oder Komplikationen sind nicht immer vorhersehbar. Bitte haben Sie daher Verständnis, sollte es einmal zu Wartezeiten kommen

Warum brauche ich eine Verordnung?

Als rein therapeutische Praxis behandele ich medizinische Fälle. Ein medizinischer Fall liegt vor, wenn eine Podologische Behandlung vom Arzt oder Heilpraktiker indiziert ist

Bietet Podologie Praxis Hendi auch Hausbesuche an?

Ich übernehme die Versorgung von Heimpatienten - private Hausbesuche sind nicht möglich

Was ist, wenn ich einen Termin NICHT WAHRNEHMEN kann?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Termin abzusagen:

  • Sie können mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
  • Sie können mir eine E-Mail schreiben

Meine Behandlungen und Leistungen

  • Anamnese mit Fußuntersuchung, Befunderstellung, Beratung - mit und ohne Behandlung
  • Podologische Komplexbehandlung, der jeweiligen Situation angepasst
  • Teilbehandlungen, nach Bedarf, z.B. abschleifen verdickter Nägel, entfernen übermäßiger Hornhaut, Schwielen, Entfernung von Hühneraugen und Druckstellen
  • Nagelkorrekturspangen bei ein-, gewachsenen oder gerollten Fußnägeln
  • Nagelpilzberatung und Behandlung. (Zusatzleistung)
  • Nagelprothetik
  • Beratung der richtigen Pflegeprodukte, nicht nur für den Diabetiker
  • Schuh-, und Sockenberatung

Baby-, und Kinderfüße - besser früh als zu spät

  • von den richtigen Socken bis hin zum Schuh 
  • von Käsemauken bis Barfußlaufen
  • von Schuhmode bis Sportschuh

Wer früh mit der Fußgesundheit anfängt, kann bis ins hohe Alter seine Fußfunktion erhalten! 

Gerne unterstütze ich Sie rund um das Thema Kinderfüße - vom Säugling bis zum Jugendlichen.

Ich berate Sie gerne!

Podologische Behandlung für Kassenpatienten

Nicht alle Leistungen können über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die podologische Behandlung wenn Schädigungen am Fuß vorliegen wie:

- Diabetes Fußsyndrom, eine Folgeerkrankung das Diabetes

- Nervenschädigungen, die als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie/Polyneuropathie

- Rückenmarksverletzungen,  wie dem Querschnittssyndrom

- Nagelkorrekturspangen beim eingewachsenen Zehennagel und die damit notwendigen Leistungen

Besteht keine Befreiung, entstehen lediglich die Zuzahlungsgebühren Ihre Krankenkasse für die Verordnung zzgl. € 10,- Verordnungspauschale, vor Ort in Bar oder mit EC-Kartenzahlung zu begleichen.

Bitte zeigen Sie vor der Behandlung Ihren Befreiungsausweis!

Podologische Behandlung für Privatpatienten und Selbstzahler

Privatpatienten (blaues-, oder grünes Rezept) benötigen ebenfalls eine Verordnung von ihrem Arzt. Ich rechne die Leistungen mit Ihnen ab. Die Rechnung über die Behandlung können Sie Ihrer Versicherung einreichen. Beachten Sie dabei Ihren persönlichen Vertag mit der Krankenkasse.

Selbstverständlich sind auch Selbstzahler (ohne Rezept) herzlich willkommen. Ihre Behandlungskosten tragen Sie selber, vor Ort mit Bar- oder EC-Kartenzahlung.

Wichtiger Hinweis bei Verordnungen

Meine Praxis ist eine bei den Krankenkassen zugelassene Podologie Praxis.

Bitte vereinbaren Sie direkt nach Erhalt Ihrer Verordung einen Termin bei mir. Ihre Verordnung ist NUR 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung gültig. 

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung über 3 oder 6 Behandlungen, alle 4-6 Wochen. Eine Terminierung für 6 Monate im Voraus bringt leider oft Verschiebungen mit sich. Damit der Erfolg Ihrer Therapie und die Linderung Ihrer Beschwerden gegeben ist, nehme ich auch Verordnungen für  3 Behandlungen  an.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, das er für Sie entsprechend alle 3 Monate eine neue Verordnung ausstellt.

Für Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Ich arbeite nach dem Bestellprinzip. Ihr Termin ist immer verbindlich für Sie reserviert!

Sie können mich telefonisch oder per Email für einen Termin anfragen.

Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht -, ich werde mich schnellstmöglich zurück melden.

Meist befinde ich mich in einer Behandlung und kann daher nicht immer direkt antworten.

Nicht eingehaltene oder mindestens 48 Stunden vorher abgesagte Termine werden mit einer Ausfallgebühr nach BGB § 615 berechnet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Internetseite oder im Aushang in der Praxis

 

Unsere Praxis

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Hiba Hendi

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Podologie Praxis Hendi
Nelkenstraße 1
26169 Freisoythe

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